Voraussetzungen

Alle Informationen zur Einreichung Ihres Förderantrags

Wichtiger Hinweis

Anträge sind ausschließlich schriftlich — nicht digital — einzureichen.

Waldemar Koch Stiftung
Stresemannstraße 1–7
28207 Bremen

Erforderliche Unterlagen

  1. Kurzdarstellung des Projektes — Die Darstellung sollte Antworten auf folgende Fragen einbeziehen: Was ist die Zielsetzung? Mit welchen Mitteln soll die Zielsetzung erreicht werden? Wie wird das Projekt umgesetzt? In welcher Hinsicht dient das Projekt dem Nutzen der Allgemeinheit? Inwieweit ist der regionale Bezug zur erweiterten Metropolregion Bremen begründet? Der Projektdarstellung kann ggf. ergänzendes Material beigefügt werden.
  2. Nennung des Projektverantwortlichen mit Kontaktadresse und Rückrufnummer / mobile Nummer.
  3. Nennung und Begründung der gewünschten Fördersumme.
  4. Detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan einschließlich der Eigenmittel sowie der erwarteten Einkünfte und weiterer Förderungen — wir bitten um Auskunft darüber, ob es sich dabei um beantragte oder bereits bewilligte Förderungen handelt.
  5. Gegebenenfalls aktueller Freistellungsbescheid der Finanzbehörde, sollte es sich bei dem Antragsteller um einen gemeinnützigen Verein oder eine gemeinnützige Einrichtung handeln.

Gut zu wissen

  • Mindestfördersumme: 1.000 Euro
  • Keine Antragsfristen — Anträge werden ganzjährig entgegengenommen
  • Bescheid in der Regel innerhalb von zwei Monaten
Häufig gestellte Fragen Kontakt aufnehmen